ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR XLETIX KIDS VERANSTALTUNGEN
1 Grundlegendes
(1) Veranstalter der XLETIX Kids Veranstaltungen ist die XLETIX GmbH, Bouchéstraße 12, Haus 8, Aufgang B, 12435 Berlin (AG Berlin Charlottenburg; Handelsregister-Nr. HRB 152510B).
(2) Diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen bilden die Grundlage für die Teilnahme an XLETIX Kids Veranstaltungen.
(3) Sämtliche rechtswirksame Erklärungen von teilnehmenden Personen bedürfen der Textform (E-Mail, Brief, Fax) und sind direkt an die XLETIX GmbH zu richten.
2 Teilnahme als aktive teilnehmende Person, Begleitperson, Zuschauende & freiwillige/r Helfer/in (Volunteer)
(1) Mindestalter & andere persönliche Daten
Um aktiv teilnehmen zu dürfen, muss das Kind am Veranstaltungstermin das in der Veranstaltungsbeschreibung angegebene Mindestalter erreicht und darf das Maximalalter nicht überschritten haben. Für die Teilnahme ist eine Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Person(en) vorzulegen. Des Weiteren benötigt jedes Kind mindestens eine und maximal zwei mit der Beaufsichtigung des Kindes beauftragte Person(n) (im Folgenden: „Begleitperson“). Eine Begleitperson ist berechtigt maximal drei Kinder zu begleiten und die Distanz des Begleitpersonentickets muss mit der Distanz der Teilnahme-Tickets des Kindes/der Kinder übereinstimmen. Die Begleitperson/en nehmen ebenfalls am Lauf teil. Die Begleitperson muss am Veranstaltungstag das 18. Lebensjahr vollendet haben. In jedem Falle ist Alter und Identität jeder teilnehmenden Person (einschließlich der als Begleitperson teilnehmenden Person) durch einen Lichtbildausweis (oder ein anderes – aus Sicht des Veranstalters taugliches – Dokument) bei der Registrierung am Veranstaltungsort nachzuweisen. Gibt eine teilnehmende Person oder Begleitperson ein falsches Alter an, unabhängig davon, ob eine Umgehung des Mindestalters damit bezweckt ist oder nicht, ist die XLETIX GmbH berechtigt, ihn/sie von der Veranstaltung auszuschließen. Gleiches gilt, wenn die teilnehmende Person oder Begleitperson ihr Ticket nicht selbst gebucht hat, auch in den Fällen, in denen sie die falsche Altersangabe nicht zu vertreten hat. Forderungen der XLETIX GmbH, die aus dem Erwerb eines Tickets resultieren, bleiben von einem Ausschluss aufgrund falscher Altersangaben unberührt. Falsche oder unvollständige sonstige Angaben zur Person können nach Ermessen des Veranstalters oder von ihr damit beauftragten Personen nach Ermessen der Schwere der Falschangaben, unabhängig, ob die teilnehmende Person oder ein Dritter diese Falschangaben zu vertreten hat, zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Für Zuschauende existiert regelmäßig kein Mindestalter. Sollte bei ausgewählten Veranstaltungen ein Mindestalter festgelegt werden, gelten für Zuschauende die gleichen Bedingungen wie für Teilnehmende.
(2) Weisungsbefugnis und Kommunikation von Verhaltensregeln
- Vor und während der Veranstaltung ist es dem Veranstalter und von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen gestattet, für Teilnehmende und Zuschauende bindende Verhaltensregeln festzulegen und zu kommunizieren, die den ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Veranstaltung sicherstellen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit von Teilnehmenden oder Zuschauenden gefährden, können zur Disqualifizierung oder zum Ausschluss von Teilnehmenden und Zuschauenden führen. Die aus einer Zuwiderhandlung resultierende Sanktion wird vom Veranstalter oder von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen vor Ort nach persönlichem Ermessen unter Abwägung der Situation, der Natur des Verstoßes und der Einsichtigkeit der teilnehmenden Person getroffen.
- Teilnehmende sind verpflichtet, alle geltenden zwingenden Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbunden sind, einzuhalten. Das gilt im Besonderen hinsichtlich von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz für die Teilnehmenden selbst und andere an der Veranstaltung beteiligte Personen, die im Rahmen eines spezifischen Sicherheits-/Hygienekonzeptes für die Veranstaltung definiert werden (bspw. 3G-Nachweise zur Pandemieeindämmung). Entsprechende Maßnahmen eines spezifischen Sicherheits-/Hygienekonzeptes werden den Teilnehmenden vom Veranstalter rechtzeitig vor der Veranstaltung mitgeteilt.
- Teilnehmende und Zuschauende sind verpflichtet, über die vom Veranstalter direkt kommunizierten Verhaltensweisen hinaus, jederzeit einen angemessenen und respektvollen Umgang untereinander, dem Personal des Veranstalters sowie etwaiger weiterer Personen, Anlagen und Einrichtungen gegenüber zu üben. Die XLETIX GmbH lehnt jede Form der Diskriminierung ab und bekennt sich zu gesellschaftlicher Diversität. XLETIX Veranstaltungen verstehen sich als unpolitischer Ort der Begegnung und des offenen und toleranten Miteinanders. Das Tragen, Zeigen oder Kommunizieren rechtswidriger oder diskriminierender Symbolik und Kennzeichen ist verboten und das Tragen politischer Symbole ist im Allgemeinen nicht erwünscht. Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen des Veranstalters oder der von ihm dazu berechtigen Personen mit dem Ausschluss von der Veranstaltung sanktioniert werden, auch wenn dies vorher nicht explizit außerhalb dieser Teilnahmebedingung kommuniziert wurde.
- Teilnehmende und Zuschauende verpflichten sich, ihre Notdurft nur innerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu verrichten und weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss an der Veranstaltung teilzunehmen. Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen des Veranstalters oder der von ihm dazu berechtigen Personen mit dem Ausschluss von der Veranstaltung sanktioniert werden, auch wenn dies vorher nicht explizit außerhalb dieser Teilnahmebedingung kommuniziert wurde.
(3) Ausschluss aus medizinischem Grund
Angehörige, der vom Veranstalter beauftragten, medizinischen Dienste sind befugt, Teilnehmende und Zuschauende vor und während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn eine weitere Teilnahme für die teilnehmende Person oder Zuschauer/in eine Gefahr für Leib und Leben nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt.
(4) Fahrzeuge
Fahrzeuge sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Sofern baulich bedingt möglich, können Parkplätze ausgewiesen werden; in diesen Fällen ist es Zuschauenden und Teilnehmenden gestattet, diese unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen anzusteuern.
(5) Werbung
Aktive und passive Werbung, bspw. In Form von Bannern, Werbezetteln, für diesen Zweck gefertigten Kleidungsstücken, Rufen, Gesängen oder „Guerilla-Aktionen“ ist Teilnehmenden und Zuschauenden nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet, eine Zuwiderhandlung kann nach Ermessen des Veranstalters oder mit dieser Aufgabe betrauter Mitarbeitenden zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Etwaige daraus entstehende Forderungen, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Natur, behält sich der Veranstalter vor. Gleiches gilt für die Änderung, Verunstaltung oder sonstige Manipulation von durch die XLETIX GmbH genehmigter oder selbst angebrachter Werbung, insbesondere für Werbebotschaften auf den Trikots bzw. Startnummern der Teilnehmenden.
3 Besonderheiten der Teilnehmertickets & Rückzahlung des Ticketpreises
(1) Die Anmeldung erfolgt online über ein entsprechendes Formular. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per E-Mail werden nicht angenommen. Die Anmeldung (Angebot) wird erst wirksam durch die Anmeldebestätigung (Angebotsannahme) durch den Veranstalter.
(2) Die Teilnahme-Tickets sind personengebunden, ein Umschreiben auf eine andere Person erfordert die Genehmigung durch den Veranstalter und kann ausschließlich online erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt für die Umbuchung Gebühren zu erheben.
(3) Eine Rückzahlung des Ticketpreises (einschließlich optionaler Produktkäufe, Bustickets und Übernachtungsmöglichkeiten) bei Nichtteilnahme ist regelmäßig ausgeschlossen, auch wenn diese vorher angezeigt wurde.
(4) Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, ist der Veranstalter zur Rückzahlung des Ticketpreises verpflichtet. In Fällen von höherer Gewalt (z.B. Wetter), behördlichen Anordnungen bzw. Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Sicherheit oder Gesundheit der teilnehmenden Personen beeinträchtigen könnten, obliegt es dem Veranstalter, ein geplantes Event zu verschieben, abzusagen oder abzuändern. Der Veranstalter ist dann von etwaigen Schadenersatzpflichten ausgenommen.
(5) Ein Widerrufsrecht für Verbraucher/innen besteht nicht. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen sind vom gesetzlichen Rücktrittsrecht ausgenommen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das heißt, soweit die XLETIX GmbH Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß II. 1. Durch die XLETIX GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
4 Abschlussbestimmung
Hiermit nehme ich die allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für mich und das/die von mir zu begleitende/n Kind/Kinder an. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar erweisen, bleiben die übrigen Vertragsbedingungen und die Wirksamkeit der Vereinbarung hiervon unberührt.
Die XLETIX GmbH ist zu Änderungen der allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen und sonstiger Bedingungen (bspw. Haftungsvereinbarung) berechtigt. Die XLETIX GmbH wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, oder sonstigen gleichwertigen Gründen (bspw. veränderte Hygieneverordnungen). Die Änderung erfolgt in jedem Fall nur insoweit, um auf die veränderten Umstände zu reagieren, es werden also nicht etwa auch andere Bedingungen geändert, die von den genannten triftigen Gründen überhaupt nicht betroffen sind. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des/der Kunden/in.
HAFTUNGSVEREINBARUNG FÜR DIE TEILNAHME AN XLETIX KIDS VERANSTALTUNGEN
Veranstalter der XLETIX Kids Veranstaltungen ist die XLETIX GmbH, Bouchéstraße 12 (Haus 8, Aufgang B), 12435 Berlin (AG Berlin Charlottenburg; Handelsregister-Nr. HRB 152510B).
Hiermit bestätigt die teilnehmende und erziehungsberechtige oder mit der Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder beauftragte Person, dass ihr bekannt ist, dass die Teilnahme an XLETIX Kids – Veranstaltungen mit Risiken für ihre körperliche Gesundheit oder die körperliche Gesundheit des zu betreuenden Kindes, als auch für mitgebrachtes Eigentum verbunden ist.
1 Körperliche Risiken
Der teilnehmenden und erziehungsberechtigen oder mit der Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder beauftragten Person ist bekannt, dass es bei XLETIX Kids – Veranstaltungen regelmäßig zu leichten Verletzungen durch Hindernisse, den Streckenverlauf, anderer Teilnehmenden oder natürliche Umstände kommen kann. Ihr ist ferner bekannt, dass auch mittlere und schwere Verletzungen, bis hin zu dauerhaften Lähmungen und/oder Tod, nicht ausgeschlossen werden können.
Diese umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, (1) Ertrinken; (2) fast Ertrinken; (3) Verstauchungen; (4) Zerrungen; (5) Frakturen; (6) Verletzungen durch Wärme und Kälte; (7) Überbelastung; (8) Gehirnerschütterung; (9) Bisse und/oder Stiche von Tieren; (10) Kontakt mit giftigen Pflanzen; (11) Infektionen durch Viren oder Bakterien; (12) Wirbelsäulenverletzung; (13) Schlaganfall; (14) Herzinfarkt; (15) Abschürfungen; (16) Schnittverletzungen.
Die körperlichen Risiken entstehen bei, sind jedoch nicht beschränkt auf (1) Unfälle beim, Paddeln, Klettern, Balancieren, Wandern, Laufen, Schwimmen; (2) Berührung oder Zusammenstoß mit anderen Personen oder Gegenständen (z. B. Zusammenstoß mit Zuschauenden oder Eventpersonal), Berührung mit anderen Teilnehmenden, Berührung oder Zusammenstoß mit Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Berührung mit natürlichen oder menschengemachten fixen Gegenständen; (3) Berührung mit Hindernissen (z. B. natürliche und künstliche Gewässer/Schlamm, Unebenheiten der Straßen und der Oberfläche, große Nähe zu und/oder Berührung mit dichtem Rauch, Röhren und rauem Holz); (4) Gefahren im Zusammenhang mit der Ausrüstung (z. B. kaputte, schadhafte oder unangemessene Kleidung/Ausrüstung, unvorhergesehener Ausfall der Geräte, schwierige Streckenbedingungen);
(5) wetterbedingte Risiken (z. B. extreme Hitze, extreme Kälte, Nässe, Eis, Regen, Nebel); und (6) Probleme im Zusammenhang mit der Beurteilung und dem Verhalten (z. B. falsches oder unangemessenes Verhalten anderer teilnehmenden Personen, falsches oder unangemessenes Verhalten der mit der Beaufsichtigung des Kindes beauftragten Person oder des Kindes selbst, Fehler bei der Beurteilung durch das Event-Personal).
Bei XLETIX Veranstaltungen werden alkoholische Getränke zum Kauf angeboten und/oder können Getränke der Teilnehmendenversorgung Kleinstmengen an Alkohol enthalten (z.B. alkoholfreies Bier). Dieses Angebot richtet sich entsprechend des Jugendschutzgesetztes (JuSchG, §9) ausschließlich an volljährige Personen (bzw. Personen ab 16 Jahren). Begleitpersonen von minderjährigen Teilnehmenden werden angehalten, im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht dafür zu sorgen, dass minderjährige Teilnehmende diese alkoholischen Getränke nicht kaufen bzw. konsumieren.
Der teilnehmenden und erziehungsberechtigen oder mit der Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder beauftragten Person ist bekannt, dass durch den Streckenverlauf bedingt eine adäquate medizinische Versorgung nicht flächendeckend gewährleistet werden kann und auftretende medizinische Probleme dadurch einen schwereren Verlauf nehmen können.
Die teilnehmende und erziehungsberechtige oder mit der Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder beauftragte Person versichert für sich selbst und das zu betreuende Kind körperlich in der Lage zu sein, die XLETIX Kids – Veranstaltung abzuschließen bzw. bei sich abzeichnenden medizinischen Problemen umgehend das Streckenpersonal zu informieren und, sofern nötig, die XLETIX Kids – Veranstaltung selbstständig und gemeinsam mit dem Kind abzubrechen.
Die teilnehmende und erziehungsberechtige oder mit der Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder beauftragte Person versichert, während der XLETIX Kids – Veranstaltung einen respektvollen und auf Sicherheit bedachten Umgang mit den anderen Teilnehmenden zu pflegen, das/die zu betreuende/n Kind/Kinder dazu anzuhalten und jederzeit den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
2 Risiken für persönliches Eigentum
Der teilnehmenden und erziehungsberechtigen oder mit der Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder beauftragten Person ist bekannt, dass es im Rahmen der körperlichen Natur der XLETIX Kids – Veranstaltungen zu Verschmutzung, Beschädigung und Zerstörung der, während der XLETIX Kids – Veranstaltungen am Körper getragenen Kleidung und Gegenstände, kommen kann, dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich für Helm- und andere Kameras sowie Zeitmessgeräte und elektronische Geräte sowie Schmuck.
3 Haftungsbeschränkung
Die XLETIX GmbH haftet nur für Sach- und Vermögensschäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragshauptpflicht des, Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen sie zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an ihrer Person oder an dem/der zu betreuenden Kind/Kinder ist, soweit sie anfällt, von der teilnehmenden und erziehungsberechtigen oder mit der Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder beauftragten Person selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache der teilnehmenden und erziehungsberechtigen oder mit der Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder beauftragte Person, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen für sich und das Kind/die Kinder zu unterhalten.
Die Informationen auf den XLETIX Webseiten werden mit großer Sorgfalt eingepflegt, dennoch kann es hier zu technischen oder persönlichen Fehlern kommen. Die auf den XLETIX Webseiten bereitgestellten Informationen, insbesondere hinsichtlich Terminen, Standorten und Inhalten der Events erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, sämtliche daraus erwachsenen Forderungen werden ausgeschlossen.
4 Ausdrückliche Erklärung der teilnehmenden und erziehungsberechtigen oder mit der Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder beauftragten Person
- Ich habe diese Erklärung vollständig gelesen, verstanden und stimme ihr für mich und das/die von mir zu betreuende/n Kind/Kinder zu.
- Ich habe die Informationen zur Einwilligung zur Verarbeitung von Bildern, Ton- und Videoaufnahmen (gesondertes Informationsblatt) gelesen und verstanden.
- Ich werde vor dem Start den Streckenplan der XLETIX Kids – Veranstaltung studieren und sollte ich Indikatoren für etwaige Fahrlässigkeit in Konzeption, Anordnung der Hindernisse oder Durchführung des Events erkennen, den Veranstalter unverzüglich darauf hinweisen und im Zweifel meinen Start abbrechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
- Ich und das/die von mir zu begleitende/n Kind/Kinder sind körperlich in der Lage, an der XLETIX Kids – Veranstaltung teilzunehmen und ich habe keine Kenntnis oder Vermutung eines Umstandes, der meine Sicherheit oder Gesundheit oder die des Kindes/der Kinder durch die Teilnahme an der XLETIX Kids – Veranstaltung in Frage stellt.
- Ich verfüge über eine gültige Krankenversicherung, die die Behandlungskosten, die aus der XLETIX Kids – Veranstaltung resultieren, für mich oder das/die zu begleitende/n Kind/Kinder übernimmt.
- Ich stimme der Leistung von Erster Hilfe und anderen medizinischen Behandlungen für mich und das/die zu begleitende/n Kind/Kinder im Falle einer Verletzung oder Krankheit zu (unter anderem aber nicht beschränkt auf Herz-Lungen-Wiederbelebung und Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators) und entlaste hiermit den Veranstalter und stelle ihn von jeglicher Haftung oder von Ansprüchen, die aus solchen Behandlungen entstehen, frei.
- Mir ist bewusst, dass ich die XLETIX Kids – Veranstaltung zu meinem eigenen Schutz und zum Schutz anderer abbrechen kann. Die Teilnahme an der XLETIX Kids – Veranstaltung erfolgt freiwillig.
5 Abschlussbestimmungen
Ich habe diese Haftungsvereinbarung und Risikoübernahme sorgfältig gelesen und die inhärenten Risiken der Teilnahme an einer XLETIX Kids – Veranstaltung umfassend zur Kenntnis genommen. Hiermit erkenne ich an, dass diese Vereinbarung große Teile des Risikos für mich oder das/die zu begleitende/n Kind/Kinder auf mich überträgt, ich und das/die zu begleitende/n Kind/Kinder auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teilnehmen und wir ausreichend gegen Unfälle (auch im Ausland) versichert sind. Erweisen sich Teile dieser Vereinbarung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, so bleibt der Rest der Bedingungen und die Wirksamkeit des Vertrages unberührt. Ich unterzeichne die Vereinbarung freiwillig und ohne irgendeinen Anreiz dafür erhalten zu haben.
Die XLETIX GmbH ist zu Änderungen der Haftungsvereinbarung und sonstiger Bedingungen (bspw. allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen) berechtigt. Die XLETIX GmbH wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, oder sonstigen gleichwertigen Gründen (bspw. veränderte Hygieneverordnungen). Die Änderung erfolgt in jedem Fall nur insoweit, um auf die veränderten Umstände zu reagieren, es werden also nicht etwa auch andere Bedingungen geändert, die von den genannten triftigen Gründen überhaupt nicht betroffen sind. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des/der Kunden/in.